Staatliche Förderung von Sonnenschutz für energieeffizientes Bauen und Sanieren, Bauherren, Eigentümer oder Mieter

Staatliche Förderung von Sonnenschutz

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 werden nun Förderungen für Erneuerbare Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Damit soll ein stärkerer Anreiz für energieeffizientes Bauen und Sanieren gesetzt werden. Diese Bundesförderung sollten sich Bauherren, Eigentümer oder Mieter keinesfalls entgehen lassen.

Was wird gefördert?

Der Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen.
Voraussetzung:
–  außenliegend vor Fenster oder verglaster Türe
–  verstellbar
–  motorbetrieben

Bedingungen für die Förderung

–   Es handelt sich um Bestandsgebäude
    (Bauantrag bzw. Bauanzeige min. vor 10 Jahren)
–   In der EU
–   Eigentümer
–   Wohnung / Haus muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

Welche Produkte werden gefördert?

–  Raffstoren
–  Rollladen
–  Fenstermarkisen
–  Steuerungen
–  Terrassenmarkisen (Voraussetzung: Südausrichtung
    (bei Ost- oder Westausrichtung muss ein Volant-Rollo
    vorhanden sein; bei Nordausrichtung keine Förderung
    möglich), Ausfall mindestens so groß wie Fenster oder
    Terrassentüre, Nachweis
    des sommerlichen Wärmeschutzes
    nach DIN4108-2 muss erfüllt sein)

Folgende Nachweise müssen erbracht werden:

–   Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende
     Sonnenschutzvorrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“
–   Nachweis sommerlicher Wärmeschutz; nach DIN4108-2
–   Vorhabenbezogene Rechnungen
–   Nachweis über geleistete Zahlungen
–   Fachunternehmererklärung

Wieviel, wann und wie?

–    Bundesfinanzministerium 20 % von max. € 200.000,00
–    Einmal in 10 Jahren pro Gebäude = € 40.000,00
–    Reduzierung der Steuerschuld in 3 Jahren z.  B. Ausgabe:

€ 200.000,00 Jahr 7 % =  € 14.000,00 
Jahr 7 % =  € 14.000,00 
Jahr 6 % =  € 12.000,00 
€ 40.000,00 

Staatliche Förderung
von Sonnenschutz
Förderungen für Erneuerbare Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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